Raucher verliert Wohnung wegen Anwältin

Düsseldorf · Das Urteil ist ein Warnschuss für Millionen rauchende Mieter: Der Rentner Friedhelm Adolfs soll nach vier Jahrzehnten seine Wohnung räumen. Sein Tabakqualm belästige die Nachbarn unzumutbar, sagt das Gericht.

Friedhelm Adolfs raucht - am offenen Fenster. Soeben hat der 75-Jährige den Prozess um die fristlose Kündigung seiner Wohnung auf ganzer Linie verloren, soll nach 40 Jahren sofort ausziehen. Er wirkt konsterniert: "Was soll ich dazu sagen? Meine Anwältin hat wohl Fehler gemacht." Nun gehe es in die Berufung. Das Düsseldorfer Amtsgericht hat gestern der persönlichen Freiheit von Rauchern wie Adolfs Grenzen aufgezeigt.

Wer seinen Nachbarn den Hausflur verpestet, nicht vernünftig lüftet, auf Beschwerden und Abmahnungen nicht reagiert, sich dann im Gerichtsverfahren nicht sinnvoll verteidigt, der muss die Konsequenzen tragen - so der Tenor. Im Fall Adolfs heißt das: Fristlose Räumung der Wohnung, obwohl das Rauchen darin grundsätzlich erlaubt ist.

In seiner Urteilsbegründung äußert das Gericht deutliche Kritik an der jungen Anwältin des Mieters: Weil sie der Darstellung der Vermieter-Seite nicht widersprochen habe und sich fast ausschließlich auf das Gewohnheitsrecht ihres rauchenden Mandanten gestützt habe, habe man die "unzumutbare Belästigung" als unstreitig anzusehen. Es sei auch gar nicht um das Gewohnheitsrecht des Rauchers gegangen, sondern darum, dass er vor etwa zwei Jahren aufgehört haben soll, seine Wohnung zu lüften.

Nachträglich eingereichte Schriftsätze hätten in dem Zivilverfahren nicht mehr berücksichtigt werden können, sagte Amtsrichter Tobias Rundel. Hätte die Anwältin die "unzumutbare Belästigung" rechtzeitig bestritten, wie es Mieter Adolfs in zahlreichen Interviews getan hatte, hätte die Vermieterin beweisen müssen, dass eine derart gravierende Belästigung vorlag. Außerdem hätte die Hauseigentümerin nachweisen müssen, dass es nicht etwa an der undichten Wohnungstür von Adolfs gelegen habe, denn die abzudichten wäre ihre eigene Sache gewesen.

Mehrere Besucher des Hauses hatten in den vergangenen Wochen jedenfalls keine auffälligen Gerüche im Flur festgestellt und das Fenster des Mieters gekippt vorgefunden. Auch die angeblichen Beschwerdeführer unter den übrigen Mietern waren abgetaucht. Hinter vorgehaltener Hand wird ein Jurist deutlich: "Es ist schon eine Kunst, so einen Prozess zu verlieren." Spannend wird nun, ob die Fehler in der nächsten Instanz "geheilt" werden können.

Das Düsseldorfer Amtsgericht verwies in der Urteilsbegründung aber ausdrücklich auf den verschärften Nichtraucherschutz. Das Grundrecht des Rauchers auf freie persönliche Entfaltung kollidiere in diesem Fall mit dem des Nichtrauchers auf körperliche Unversehrtheit. Dabei habe die körperliche Unversehrtheit der Nachbarn hier eindeutig Vorrang.

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HintergrundDer Präsident des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, hat das Urteil zum Rauchen in der Wohnung als zu hart kritisiert: "Ich hätte mir eine bessere Abwägung gewünscht", sagte er der SZ. Die Entscheidung berücksichtige weder das Alter des Mieters noch die Dauer des Mietverhältnisses. Es handele sich aber nicht um ein Grundsatzurteil, betonte Rips. Lesen Sie das ganze Interview unter www.saarbruecker-zeitung.de/berliner-buero. has

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