Raucher Adolfs kann vorerst in seiner Wohnung bleiben

Karlsruhe · Der Düsseldorfer Raucher Friedhelm Adolfs kann erst einmal in seiner Wohnung bleiben. Der Bundesgerichtshof entschied gestern, dass die fristlose Kündigung seiner Wohnung vom Landgericht Düsseldorf neu überprüft werden muss.

Die Vorsitzende BGH-Richterin appellierte an die Beteiligten, den Rechtsstreit ohne weiteren Prozess zu beenden. "Ich bin froh, dass ich in meiner Wohnung bleiben darf", sagte Adolfs nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe . Er bezeichnete das Urteil als Teilerfolg. Die BGH-Richter hoben das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts wegen Rechtsfehlern auf und wiesen den Fall zur erneuten Verhandlung dorthin zurück. Das Landgericht habe den Fall nicht umfassend aufgeklärt, bemängelte der BGH. Es sei ein Rätsel, wie das Landgericht ohne Ortstermin, weitere Zeugen etwa aus dem Haus oder einer Schadstoffmessung zu dem Ergebnis habe kommen können, dass die Kündigung gerechtfertigt sei. BGH-Richterin Karin Milger richtete außerdem einen "vorsichtigen Appell" an die Beteiligten: Sie sollten sich überlegen, ob der Rechtsstreit ohne einen weiteren Prozess beendet werden könne. Adolfs' Vermieterin hatte dem 76-jährigen 2013 fristlos die Wohnung wegen der unzumutbare Belästigung der Nachbarn gekündigt.

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