Raucher Adolfs darf in Wohnung bleiben

Düsseldorf · Raucher Friedhelm Adolfs hat den spektakulären Rechtsstreit um den geplanten Rauswurf aus seiner Wohnung doch noch gewonnen. Das Düsseldorfer Landgericht sah gestern keine ausreichenden Beweise dafür, dass Adolfs mit seinem Zigarettenqualm den Hausfrieden gravierend gestört hat. Das Gericht ließ keine Revision zu. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, eine weitere Wende in dem Rechtsstreit gilt aber als praktisch ausgeschlossen.

Die Vermieterin hatte jahrelang versucht, den starken Raucher aus der Wohnung zu werfen, weil Adolfs die Nachbarn in dem Mehrparteienhaus unzumutbar belästigt und ihre Gesundheit gefährdet habe. Dafür sahen die Richter aber keine ausreichenden Beweise. Eine fristlose Kündigung setze voraus, dass eine Partei den Hausfrieden nachhaltig störe. Adolfs lebt seit über 40 Jahren in der Parterrewohnung.

Der Rechtsstreit beschäftigt seit mehr als drei Jahren die Justiz. Zunächst hatte Adolfs mehrmals verloren. Doch der Bundesgerichtshof hob die Urteile im Februar 2015 mit deutlicher Kritik an der Düsseldorfer Justiz auf und ordnete eine umfassende Beweisaufnahme in dem Fall an. 13 Zeugen wurden befragt - doch die widersprachen sich bei der Frage, wie stark die Belästigung durch den Tabakrauch war und wer sie verursachte.

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