Prozess um gebrochenen Finger durch Geldautomat geht weiter

Düsseldorf · Der Prozess um Schadenersatz wegen eines „bissigen“ Geldautomaten vor dem Düsseldorfer Landgericht geht weiter. Am 8.

April werde das Verfahren fortgesetzt, teilte das Gericht gestern mit. Kläger ist ein Bankkunde, der beim Bedienen des Automaten neben einem gebrochenen Finger auch Quetschungen und eine Schürfwunde an der Hand erlitten hatte. Der Eisdielen-Besitzer aus Hagen verlangt Schadenersatz und Schmerzensgeld. Zwei Wochen lang habe er nach dem Vorfall 2013 nicht arbeiten können. Das Gerät, das auch für Geld-Einzahlungen dient und einen tiefen Schacht besitzt, schließt sich nach 30 Sekunden. Der Kläger beteuert aber, sofort nach seinem Geld gegriffen zu haben.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort