Polizist löst mit Aktion Debatte aus Schocktherapie gegen Gaffer?

München · Mit ihrer Jagd nach dem grausigsten Bild behindern Autofahrer immer wieder Retter. Jetzt sorgt ein Polizist mit einem ganz speziellen Vorgehen für Aufmerksamkeit.

  Schaulustige stehen auf einer Brücke und beobachten einen Unfall. Ein Polizist hat jetzt eine lebhafte Debatte ausgelöst: Er ermunterte Gaffer, die Unfälle mit dem Handy filmten, sich die Opfer aus nächster Nähe anzusehen.   .

Schaulustige stehen auf einer Brücke und beobachten einen Unfall. Ein Polizist hat jetzt eine lebhafte Debatte ausgelöst: Er ermunterte Gaffer, die Unfälle mit dem Handy filmten, sich die Opfer aus nächster Nähe anzusehen. .

Foto: dpa/Lino Mirgeler

Trümmer, Blaulicht, Verletzte, Tote. Immer wieder locken Unfälle Schaulustige an. Sie behindern Rettungskräfte, filmen aus ihren Autos und sorgen manchmal sogar für weitere Unfälle. Nun platzte nach einem tödlichen Lkw-Unfall bei Nürnberg dem Leiter der Verkehrspolizei Feucht, Stefan Pfeiffer, der Kragen. „Da liegt er, wollen Sie ihn sehen?“, sprach er auf Englisch einen Autofahrer an, der in Richtung des Toten gefilmt hatte. „Nein? Warum machen Sie dann Fotos?“ Und: „Schämen Sie sich!“ Einem anderen bot er an, er könne gern aussteigen „und sich die Leiche anschauen“. Doch das wollte dann keiner – die Neugierigen trollten sich.

Die Agentur NEWS5 hatte die Szenen gefilmt und damit eine Debatte ausgelöst. „Herr Pfeiffer hat auf eine ganz ungewöhnliche Weise den Leuten ihr eigenes Verhalten einmal wie einen Spiegel vorgehalten“, sagt Rainer Wendt, Bundes-Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). „Wir sind richtig stolz auf ihn.“

Nicht zum ersten Mal gehen Rettungskräfte mit ungewöhnlichen Methoden gegen Gaffer vor. Teils spannten sie Decken auf, um die Sicht zu behindern. Bei einem Unfall in Unterfranken auf der A 3 bei Weibersbrunn richtete 2017 ein Feuermann entnervt den Wasserschlauch auf Fahrzeuge von Schaulustigen. Die Polizei kritisierte die Aktion.

Pfeiffer hingegen bekam viel Lob, auch von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). „Das Verhalten vieler Gaffer ist unverschämt und unverantwortlich. Ich freue mich, dass der Polizeikollege das einigen Gaffern auch mal emotional nahegebracht hat“, schrieb Herrmann.

Zwar ist Gaffen an sich – laut Duden neugierig oder sensationslüstern mit offenem Mund und dümmlichem Gesichtsausdruck etwas anstarren – nicht strafbar. Es drohen aber Bußgelder und ein Punkt in Flensburg, wenn das Handy beim Fahren gezückt wird. Seit 2017 gilt es als Straftat, vorsätzlich Einsatzkräfte zu behindern. Sensationslustigen, die Verletzte und verunglückte Autos fotografieren oder filmen, drohen sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. 2018 etwa bekam ein Mann 900 Euro Strafe, weil er einen sterbenden Biker filmte.

Dennoch zücken immer wieder Schaulustige ihre Handys, um Schwerverletzte oder auch Tote zu fotografieren. „Man sieht, dass die Leute sich weder von Bußgeldern noch von Strafandrohungen von diesem Verhalten abbringen lassen“, sagte Wendt. Das Filmen an Unglücksorten habe sich regelrecht „zum Volkssport entwickelt“. Das Vorgehen von Stefan Pfeiffer sei zwar keine Standardmaßnahme. „Aber es war eine, wie ich finde, sehr gelungene Aktion, um die öffentliche Aufmerksamkeit auf ein wirklich großes drängendes Problem zu richten“, sagte Wendt. „Schocktherapie ist vielleicht mal ganz gut.“

Das sieht der Verkehrspsychologe Karl-Friedrich Voss anders. „Ich glaube nicht, dass das der Sache dienlich ist.“ Der Hype um Pfeiffers Auftritt sei „wie ein Strohfeuer“. „Woher soll das wirken – und woher soll das auch dauerhaft wirken? Ich bin da äußerst skeptisch.“

Inzwischen werde über weitere Maßnahmen gegen Gaffer nachgedacht, sagte der Landesvorsitzende der DPolG in Bayern, Rainer Nachtigall. So etwa solle geprüft werden, ob es eine Möglichkeit gebe, den Menschen das Handy wegzunehmen, weil damit eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. In der vergangenen Woche hatte der Bundesrat strengere Gesetze gegen Schaulustige verlangt, die Fotos oder Videos von Unfallorten machen. Bisher waren lediglich lebende Menschen vor bloßstellenden Aufnahmen geschützt. Das soll nun auf Tote ausgeweitet werden.

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