Pilotverfahren zu E-Zigaretten: Dampf oder Qualm?

Frankfurt · Sind elektrische Zigaretten Genuss- oder Arzneimittel? Diese Frage versucht das Landgericht Frankfurt seit gestern in einem Pilotverfahren zu klären. Angeklagt ist ein Geschäftsmann, der Flüssigkeiten zum Befüllen der E-Zigaretten importiert und weiterverkauft haben soll.

Die Anklage wirft dem 46-jährigen Geschäftsmann aus Nordrhein-Westfalen vor, gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben. Denn wegen ihres Nikotingehaltes zählt die Staatsanwaltschaft E-Zigaretten zu genehmigungspflichtigen Arzneien.

Bei der E-Zigarette verdampft eine oft nikotinhaltige Flüssigkeit, die der Verbraucher inhaliert. Im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette werden keine Substanzen verbrannt, der Nutzer nimmt keinen Teer auf.

Der Angeklagte räumte gestern ein, mit den sogenannten Liquids gehandelt zu haben. Er sei aber davon ausgegangen, dass es legale Genussmittel seien. Die E-Zigaretten hätten ihm auch persönlich geholfen, die starke Nikotinsucht in den Griff zu bekommen. Der Mann werden in dem Verfahren 134 Einzeltaten zur Last gelegt.

Die Zollbehörde hatte bei einer Durchsuchung der Geschäftsräume rund 15 000 Behältnisse mit der Flüssigkeit sichergestellt. In einer Gaststätte hatte der Angeklagte die Liquids sogar in einer Vitrine ausgestellt. Der Prozess wird heute fortgesetzt.

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