Urteil Patientin muss kaputtes Brustimplantat mitbezahlen

Celle · Eine Patientin mit gerissenem Brustimplantat muss sich an den Kosten der notwendigen Nachbehandlung beteiligen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Fall einer 46-Jährigen entschieden.

Sie hatte die schönheitschirurgische Operation als Privatbehandlung durchführen lassen. Das Solidarprinzip der Krankenversicherung sei nicht grenzenlos, erklärte ein Sprecher zu dem gestern veröffentlichten Urteil. Die Krankheitsursache habe in willkürlichen Veränderungen des eigenen Körpers gelegen.
Die Kosten für die Entnahme der alten Implantate in Höhe von 6400 Euro trug zunächst die Krankenkasse, forderte aber von der Frau 1300 Euro. Das hielt die 46-Jährige für verfassungswidrig: Brustimplantate seien völlig normal. Das sahen die Richter anders. Entscheidend sei allein, dass die Behandlung medizinisch nicht erforderlich sei.

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