„Opfer seiner Spielleidenschaft“

Traunstein · Zwölf Menschen starben an Faschingsdienstag bei einem Zugunglück nahe der Stadt Bad Aibling. Ein Fahrdienstleiter war durch sein Handy-Spiel derart abgelenkt gewesen, dass er eine Reihe falscher Entscheidungen traf. Nun hat ein Gericht den 40-Jährigen verurteilt.

 Der Gang zur Anklagebank: Fahrdienstleiter Michael P. kurz vor der Urteilsverkündung. Foto: dpa

Der Gang zur Anklagebank: Fahrdienstleiter Michael P. kurz vor der Urteilsverkündung. Foto: dpa

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Der Blick von Michael P. wirkt leer. Während Richter Erich Fuchs begründet, warum er ihn wegen des Zugunglücks von Bad Aibling zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt hat, schaut der Beschuldigte ohne äußere Regung geradeaus. Ist er nur Täter oder auch Opfer? Das ist eine Frage, die viele Prozessbeobachter im Landgericht Traunstein umtreibt. Für den Richter ist er beides. Dass P. für den Frontalzusammenstoß zweier Züge mit zwölf Toten und 89 Verletzten ins Gefängnis muss, findet am Ende des nicht einmal einen Monat dauernden Prozesses auch sein Verteidiger Thilo Pfordte "nicht überraschend".

Pfordte hatte für seinen Mandanten lediglich eine Bewährungsstrafe gefordert. Doch das Plädoyer der Verteidigung, die ein "Augenblicksversagen" als mögliche Unfallursache sah, stand auf äußerst dünnem Eis. Das zeigt sich in der präzisen Urteilsbegründung, die Richter Fuchs mehr als eine Stunde lang vorträgt. Fuchs zählt noch einmal exakt die Fehlerkette auf, die der Bahnmitarbeiter auslöste. Erst verlegte er die Kreuzung der Züge in einen anderen Bahnhof als es der Fahrplan vorsieht, dann setzte er einen Notruf ins Nichts ab. Vor allem aber hätte er das sogenannte Sondersignal Zs1 nicht stellen dürfen, das alle Sicherungseinrichtungen der Bahn bei unvorhergesehenen Ereignissen außer Kraft setzt. Für Fuchs sind das eigentlich "unerklärliche Denkfehler", gerade angesichts der 20 Jahre Berufserfahrung des Angeklagten.

Doch der Richter hat für das vermeintlich Unerklärliche auch die Erklärung parat: Fast die gesamte Zeit seines Dienstes am Unglückstag, dem Faschingsdienstag , sei P. in dem Spiel "Dungeon Hunter 5" vertieft. Auch ohne Gutachter sage einem der gesunde Menschenverstand , dass sich niemand gleichzeitig auf zwei Dinge gleich gut konzentrieren könne, sagt der Richter. P. machte das auch nicht zum ersten Mal. Seit Jahresbeginn zockte er fast in jeder Schicht.

Richter Fuchs versucht dennoch, den bis zu dem verhängnisvollen 9. Februar tadellos durchs Leben gegangenen Fahrdienstleiter in Schutz zu nehmen. Der verheiratete Mann sei kein schlechter Mensch, er sei auch ein Opfer: "Er ist in erster Linie Opfer seiner Spielleidenschaft geworden." In den Plädoyers hatte der Anwalt einer Familie, die den Ehemann und Vater verloren hat, die Entschuldigung des Angeklagten vom Prozessbeginn angenommen.

Als das Urteil fällt, nehmen die Familien das Strafmaß genauso reglos wie der Angeklagte auf. Rechtsanwalt Peter Dürr, Vertreter einer Witwe und ihrer drei Kinder, sagt als Fazit: "Die Technik hat funktioniert, der Mensch hat versagt." Das stimmt, sinngemäß hat es der Richter in seiner Urteilsbegründung so gesagt. Allerdings hat der Richter auch der Bahn, die für das von Gutachtern als technisch veraltet beschriebene Stellwerk verantwortlich ist, etwas mit auf den Weg gegeben. Zwar funktionierten die alten Sicherungssysteme tadellos. Die Fehlerkette des Fahrdienstleiters wäre aber mit moderner Technik womöglich ohne Folgen geblieben

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