Oberstes US-Gericht untersagt Patente auf menschliches Erbgut

Washington · Das Oberste Gericht der USA hat in einer Grundsatzentscheidung Patente auf menschliches Erbgut verboten. Die menschliche DNA sei ein „Produkt der Natur“, das nicht patentiert werden könne, erklärte der Supreme Court gestern.

Künstlich nachgeahmtes Erbgut könne aber sehr wohl patentiert werden, "da es nicht von der Natur hergestellt wird", erklärte das Gericht weiter. Die Richter entschieden über eine Klage gegen das Pharmaunternehmen Myriad Genetics, das sich Patente auf zwei krebsauslösende Gene gesichert hatte.

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