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NRW: Abwassergebühren zu hoch – das sind die Folgen

Die Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen sind über Jahre auf Basis einer falschen Grundlage berechnet worden. Geklagt hatte ein Grundstücksbesitzer in der Stadt Oer-Erkenschwick. Er wehrte sich gegen einen Abwasserbescheid aus dem Jahr 2017 über knapp 600 Euro. Der war um 18 Prozent zu hoch ausgefallen, wie das OVG jetzt urteilte. Direkt von dieser Entscheidung profitieren jetzt Bürger, die in der Vergangenheit Widerspruch gegen ihre Bescheide eingelegt haben. Hausbesitzer dürfen nach dem Urteil damit rechnen, dass ihre Nebenkostenabrechnungen niedriger ausfallen, weil die Kommunen in NRW die Berechnungen neu aufstellen müssen. In den städtischen Haushalten werden demnach Gebühren in Millionen-Höhe fehlen. Der 9. Senat des OVG bemängelte gleich mehrere Punkte im Fall Oer-Erkenschwick. Im entsprechenden Gesetz des Landes fehle es an konkreten Vorgaben, an denen sich die Kommunen orientierten könnten. Das OVG kritisierte mehrere Punkte der bisherigen Berechnungspraxis: Die Stadt habe bei den Gebührenbescheiden die Abschreibungen und Zinsen so berechnet, dass diese die tatsächlichen Kosten für die Anlage wie die Abwasserrohre am Ende überschreiten. erklärte das OVG Beim kalkulatorischen Zinssatz ging die Stadt vom Durchschnitt der vergangenen 50 Jahre aus und setzte noch einen Aufschlag drauf. Das OVG dagegen sieht nur einen Zeitraum von 10 Jahren als begründbar an. Und so kamen die Richter nicht auf einen Zinssatz von 6,52 Prozent wie die Stadt, sondern nur noch auf 2,42 Prozent.

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