Augsburg Nonne muss nicht vor Gericht

Augsburg · Eine bayerische Ordensfrau, die 2019 ein Kleinkind überfuhr, muss sich nicht vor Gericht verantworten. Das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung wurde von der Augsburger Staatsanwaltschaft eingestellt, wie diese am Freitag bestätigte.

Die 78-Jährige hatte demnach im Juni vergangenen Jahres auf dem Parkplatz eines Kinderheims im bayerischen Gundelfingen einen einjährigen Jungen überfahren; das Kind erlag später seinen Verletzungen.

Laut Staatsanwaltschaft wurde ein sogenannter Täter-Opfer-Ausgleich erzielt. Die Familie des Jungen habe Schadenersatz erhalten. So seien etwa die Kosten für Beerdigung und Grab übernommen worden. Zudem habe es freiwillige Wiedergutmachungszahlungen der Ordensfrau gegeben. Es sei aber auch die „Lebensleistung der Beschuldigten“ berücksichtigt worden, die „ihr bisheriges Leben dem Dienst am Mitmenschen gewidmet“ habe, etwa durch ihr Wirken in Kinderheimen von Jugend an. Mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts Dillingen sei das Verfahren eingestellt worden.

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