Nichtraucherschutz gleicht Flickenteppich

Berlin. 16 Bundesländer, 16 Gesetze: Der Nichtraucherschutz in Deutschland gleicht nach Ansicht der Deutschen Krebshilfe einem verwirrenden Flickenteppich

Berlin. 16 Bundesländer, 16 Gesetze: Der Nichtraucherschutz in Deutschland gleicht nach Ansicht der Deutschen Krebshilfe einem verwirrenden Flickenteppich. Über 80 Prozent der Kneipen und Bars und mehr als 90 Prozent der Spielhallen seien nach wie vor verqualmt, hieß es gestern in Berlin bei der Vorstellung einer Kontrolle von knapp 3000 gastronomischen Betrieben anlässlich des Welt-Nichtrauchertages am 31. Mai. Der Gesetzgeber habe sich bisher gescheut, durch einen bundesweit einheitlichen Nichtraucherschutz Hintertürchen zu schließen, kritisierte der Hauptgeschäftsführer der Krebshilfe, Gerd Nettekoven. Laut einer repräsentativen Umfrage für das Deutsche Krebsforschungszentrum seien auch 76 Prozent der Bundesbürger für rauchfreie Gaststätten, 71 Prozent hätten sich überdies für einheitliche Regeln ausgesprochen. Freilich steht ein identischer Nichtraucherschutz derzeit nicht auf der politischen Tagesordnung von Bund und Ländern.Der Blick auf einige Ausnahmeregelungen belegt jedoch, warum die Krebshilfe Handlungsbedarf sieht: Raucherräume. Mit Ausnahme von Bayern und dem Saarland dürfen Gaststätten in allen Bundesländern Raucherräume einrichten. Von der Fläche her sollen sie Nebenräume sein. Außerdem muss eine völlige Abtrennung gewährleistet sein. In der Praxis, so die Krebshilfe, sei es meist umgekehrt: Häufig würden die attraktiveren und größeren Räume zum Raucherbereich erklärt.

Für so genannte Ein-Raum-Gaststätten gilt fast überall: Alle bis zu einer Größe von 75 Quadratmetern können zu Raucherlokalen erklärt werden. Voraussetzung ist außen ein sichtbares Schild, ein Zugangsverbot für Jugendliche unter 18 Jahren und dass keine "vor Ort zubereiteten Speisen" serviert werden. Was das heißt, wird unterschiedlich definiert: So muss ein Wirt in Baden-Württemberg seine Gäste mit kalten Frikadellen abspeisen, in Hessen dürfen es auch warme sein. In Hamburg dagegen sind nur Salzstangen oder Kekse erlaubt, nicht jedoch Kuchen. In Nordrhein-Westfalen sind darüber hinaus Raucherclubs gestattet, die noch einmal anderen Bestimmungen unterliegen.

Nach dem bayerischen Volksentscheid wurde 2010 das Oktoberfest erstmals rauchfrei gefeiert, trotzdem strömten laut Krebshilfe über sechs Millionen Gäste in die Festzelte. In anderen Bundesländern darf hingegen in Bier-, Wein und Festzelte weiter geraucht werden. Ähnliches gilt auch für Diskotheken: Außer in Bayern und im Saarland darf in allen Bundesländern ein Nebenraum für Raucher eingerichtet werden. Die Tanzfläche muss aber rauchfrei bleiben.

Auch bei Schulen und Kitas ist laut Krebshilfe die Lage unübersichtlich. So haben einige Länder für Schulen ein generelles Rauchverbot erlassen, andere wiederum überlassen die Entscheidung den Schulen selbst, ob sie Raucherbereiche auf dem Gelände ausweisen wollen.

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