Mit Peitsche misshandelt Neustart im Folterprozess

Neubrandenburg · Schuldfähigkeit des Angeklagten soll nun genauer geprüft werden.

Der aufsehenerregende Fall um eine in Mecklenburg-Vorpommern zu Tode gefolterte Frau aus Rheinland-Pfalz wird ab 17. April neu am Landgericht Neubrandenburg verhandelt. Bis Anfang September seien etwa 20 Verhandlungstermine geplant, erklärte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch.

Der 52-Jährige war vor einem Jahr wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung mit Todesfolge zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte ihm dabei „verminderte Schuldfähigkeit“ attestiert. Der Verteidiger legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. In einer Neuverhandlung solle genauer geprüft werden, ob der Mann überhaupt schuldfähig war.

Der Mann hatte die Frau über das Internet kennengelernt. Die 32-Jährige wurde von ihm im Sommer 2016 im Streit nackt an ein Bett gefesselt und mit einer Peitsche misshandelt, wie er bei der Polizei aussagte. Danach bekam die Frau kein Essen und Trinken mehr, so dass sie schließlich starb. Der Mann hatte die Tote anschließend in Decken und Folien gewickelt und auf eine Sackkarre gebunden. Die stark verweste Leiche wurde erst zwei Monate später bei einem Einsatz wegen Ruhestörung gefunden.

Polizisten erzählte er, die Lebensgefährtin gefoltert zu haben, weil sie „vom Bundesnachrichtendienst und den Dorfbewohnern auf mich angesetzt war“.

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