Mangelhafte Brustimplantate Verfahren um Brustimplantate wird neu aufgerollt

Paris · Im Skandal um mangelhafte Brustimplantate wird das Schadenersatzverfahren gegen den TÜV Rheinland in Frankreich neu aufgerollt: Der Pariser Kassationshof ordnete gestern einen neuen Prozess an.

Das oberste französische Gericht hob ein Urteil der Vorinstanz auf, das den TÜV freigesprochen und eine Schmerzensgeldforderung von Frauen in Höhe von fast sechs Millionen Euro abgewiesen hatte. Mit dem Fall muss sich nun das Pariser Berufungsgericht befassen.

Der Opferverband PIPA erklärte, die Gerichtsentscheidung gebe „tausenden Opfern in der ganzen Welt die Hoffnung zurück“. Der Geschädigten-Anwalt Olivier Aumaître betonte, der Richterspruch ebne grundsätzlich den Weg für eine Entschädigung aller 400 000 Opfer weltweit. Die Anwältin des TÜV, Cécile Derycke, erklärte dagegen, der Kassationshof habe sich „mit den Fragen der Verantwortung nicht befasst“. Der Überwachungsverein sei zuversichtlich, dass weitere Instanzen ihm Recht gäben.

Der TÜV hatte die Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implants Prothèses (PIP) zwischen 1997 und 2010 für die Vermarktung in der EU zertifiziert. Dann stellte sich heraus, dass der Produzent ein minderwertiges Gel für die Silikonkissen nutzte. Die französischen Behörden stoppten daraufhin die Herstellung und den Vertrieb. Der TÜV betont, die Mängel seien für ihn nicht erkennbar gewesen. Die fehlerhaften Implantate wurden auch nach Deutschland geliefert.

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