Neue Vorschriften für Drohnen-Piloten

Berlin · Im vergangenen Jahr behinderten Drohnen 64 mal Flugzeuge beim Landeanflug oder kamen ihnen gefährlich nahe – fast fünf mal so oft wie 2015. Das Bundeskabinett hat deshalb schärfere Regeln beschlossen.

Nach Schätzungen von Verkehrsexperten werden derzeit in Deutschland rund 400 000 der wendigen Flugobjekte genutzt, im Jahr 2020 sollen es bereits über eine Million sein. "Je mehr aufsteigen", so Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU ), "desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen." Das Bundeskabinett hat deshalb gestern schärfere Regeln für Drohnenpiloten beschlossen:

Plakettenpflicht. Alles, was unbemannt fliegt und mehr wiegt als 250 Gramm, muss künftig mit einer Plakette gekennzeichnet sein, auf der Name und Adresse des Eigentümers eingraviert ist. So soll im Schadensfall der Halter festgestellt werden können. Laut Verordnung kostet eine Plakette circa zehn Euro.

Drohnenführerschein. Für Drohnen oder Modellflugzeuge mit einem Gewicht über zwei Kilogramm wird künftig ein "Kenntnisnachweis" erforderlich sein - also eine Art "Drohnenführerschein". Allerdings nicht, wenn man die Drohne auf einem Modellfluggelände fliegen lässt. Der Nachweis erfolgt entweder durch Vorlage einer Pilotenlizenz oder nach einer Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle. Wegen der technischen Entwicklung verliert der Nachweis allerdings nach fünf Jahren seine Gültigkeit. Kosten: 25 Euro.

Altersbeschränkung. Wer den "Drohnenführerschein" machen will, muss mindestens 16 Jahre alt sein. Wer unter 18 Jahren ist, benötigt die Zustimmung der Eltern.

Schwere Drohnen . Für Drohnen oder Modellfluggeräte über fünf Kilo ist künftig zusätzlich noch eine Aufstiegserlaubnis notwendig, die von den Landesluftfahrtbehörden erteilt wird. Kosten laut Entwurf: etwa 80 Euro.

Flugverbote. Generell müssen Drohnen oder Modellflugzeuge immer in Sichtweite geflogen werden. Höher als 100 Meter dürfen sie aber nicht mehr aufsteigen - ausgenommen auf Modellfluggeländen. Außerdem ist der Betrieb über "sensiblen Bereichen" wie Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, über Menschenansammlungen, Autobahnen, Bahnstrecken oder in An- und Abflugbereichen von Flugplätzen verboten. Drohnen , die über 250 Gramm wiegen, dürfen nicht mehr über Wohngrundstücke fliegen. Ist das Gerät mit einer Kamera ausgerüstet, darf es das unabhängig vom Gewicht grundsätzlich nicht. Es sei denn, der Betroffene stimmt zu.

Reaktionen. Der verkehrspolitischer Sprecher der Grünen, Stephan Kühn, hält die geplante Kennzeichnungspflicht für nicht ausreichend: "Notwendig ist ein zentrales Drohnenregister, damit Aufklärung und Haftung bei Unfällen und Regelverstößen sichergestellt werden können." Das sei in den USA längst Standard. Nach Ansicht von SPD-Fraktionsvize Sören Bartol schießt Dobrindt über das Ziel hinaus, wenn Modellflieger für Flüge über 100 Meter künftig eine Extra-Erlaubnis beantragen müssen. "Das wird im Bundesrat für erhebliche Diskussionen sorgen." Die Länderkammer muss der Verordnung nämlich zustimmen. Modellflugvereine, immerhin gibt es über 1300 in Deutschland, hatten Dobrindts Pläne kritisiert.

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