NDR-Drehbuch-Affäre: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Hamburg. Für die frühere NDR-Fernsehspielchefin Doris Heinze, die wegen ihrer Drehbuch-Affäre zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist, ist das Verfahren noch nicht beendet. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil vom 8. Oktober eingelegt, wie eine Sprecherin der Anklagebehörde gestern bestätigte

Hamburg. Für die frühere NDR-Fernsehspielchefin Doris Heinze, die wegen ihrer Drehbuch-Affäre zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist, ist das Verfahren noch nicht beendet. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil vom 8. Oktober eingelegt, wie eine Sprecherin der Anklagebehörde gestern bestätigte. Die 63-Jährige war wegen Bestechlichkeit und Betrugs zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Hamburger Landgericht war mit seinem Urteil unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft geblieben. Ihrem Willen nach sollte Heinze für drei Jahre ins Gefängnis.Die TV-Macherin hatte im Prozess zugegeben, unter Pseudonymen Drehbücher von sich und ihrem Ehemann beim NDR eingeschleust zu haben. Die Affäre war 2009 ans Licht gekommen. Auch die Geldstrafen gegen Heinzes Ehemann wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit sowie gegen eine mitangeklagte Filmproduzentin wegen Bestechung will die Staatsanwaltschaft überprüfen. Sie hatte für beide Bewährungsstrafen gefordert. dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort