Nachträgliches Halteverbot schützt nicht vor Abschleppgebühren

Münster · Abschleppgebühren müssen auch bei nachträglich aufgestellten Halteverbotsschildern beglichen werden. Wer zwar ordnungsgemäß parkt, später aber in einem neu eingerichteten, mobilen Halteverbot steht, muss für das Abschleppen zahlen, wie das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster gestern entschied.

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