Mutmaßliche Peiniger vor Schnellgericht

Neu Delhi. Gut drei Wochen nach dem Tod der vergewaltigten Inderin sind fünf ihrer mutmaßlichen Peiniger erstmals vor einem neuen Schnellgericht in Neu Delhi erschienen. Vor der Sitzung gestern in der Hauptstadt schloss Richter Yogesh Khanna die Öffentlichkeit aus. Die 23-jährige Inderin war am 16. Dezember in einem fahrenden Bus in Neu Delhi von mehreren Männern brutal vergewaltigt worden

 Proteste vor dem Gerichtsgebäude: Ein indischer Mann trägt eine Maske mit dem Gesicht von Regierungschef Manmohan Singh. Foto: dpa

Proteste vor dem Gerichtsgebäude: Ein indischer Mann trägt eine Maske mit dem Gesicht von Regierungschef Manmohan Singh. Foto: dpa

Neu Delhi. Gut drei Wochen nach dem Tod der vergewaltigten Inderin sind fünf ihrer mutmaßlichen Peiniger erstmals vor einem neuen Schnellgericht in Neu Delhi erschienen. Vor der Sitzung gestern in der Hauptstadt schloss Richter Yogesh Khanna die Öffentlichkeit aus. Die 23-jährige Inderin war am 16. Dezember in einem fahrenden Bus in Neu Delhi von mehreren Männern brutal vergewaltigt worden. 13 Tage später starb sie an ihren Verletzungen. Die Tat hatte landesweit Proteste ausgelöst und auch international Schlagzeilen gemacht.

Die Anhörung dauerte nur etwa 25 Minuten. Anwälte der Beschuldigten berichteten anschließend, die Staatsanwaltschaft habe dem Richter die Anklageschrift übergeben, die bei der nächsten Sitzung an diesem Donnerstag debattiert werden solle. Der eigentliche Mordprozess beginnt erst, nachdem sich die Angeklagten für schuldig oder unschuldig erklärt haben. Ein Datum für den Prozessbeginn steht noch nicht fest.

Zuvor haben die Verteidiger Gelegenheit, die Punkte der Anklageschrift vor Gericht infrage zu stellen. Den fünf Verdächtigen vor dem Schnellgericht droht die Todesstrafe. Der sechste Verdächtige soll minderjährig sein und daher vor ein Jugendgericht gestellt werden. Der Anwalt A. P. Singh sagte vor der Anhörung gestern, er habe bei Gericht beantragt, auch einen seiner beiden Mandanten als Jugendlichen anzuerkennen. Er sei am 1. März 1995 geboren worden und damit zum Zeitpunkt der Tat am 16. Dezember 2012 noch nicht volljährig gewesen. Er müsse daher ebenso wie der sechste Verdächtige vor ein Jugendgericht gestellt werden. Die Polizei habe den Geburtstag fälschlicherweise mit dem 1. März 1994 angegeben.

Ein zweiter Anwalt namens M. L. Sharma beantragte außerdem beim Verfassungsgericht, den Prozess in ein Gericht außerhalb Neu Delhis zu verlegen. Er argumentiert, wegen der Proteste und Berichterstattung in den Medien sei ein neutrales Verfahren nicht gewährleistet. dpa

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