Musiklehrer wegen Freiheitsberaubung verurteilt

Neuss · Strafarbeiten, Nachsitzen und ähnliche Erziehungsmethoden in der Schule hat ein Gericht in Nordrhein-Westfalen infrage gestellt. Der Amtsrichter Heiner Cöllen verurteilte einen Realschullehrer in Neuss wegen Freiheitsberaubung, weil er Schüler am Verlassen des Klassenraums gehindert hatte. Cöllen sprach den Pädagogen gestern schuldig, beließ es aber bei einer "Verwarnung mit Strafvorbehalt".

Als Auflage muss sich der Musiklehrer im Umgang mit undisziplinierten Schülern fortbilden. Andernfalls drohen ihm 1000 Euro Geldstrafe. Vom Vorwurf der Körperverletzung wurde der Pädagoge freigesprochen. Der Lehrer hatte mehrere Sechstklässler nach einer Strafarbeit daran gehindert, den Raum zu verlassen. Zudem hatte der 50-Jährige einem der Schüler bei der Rückgabe der aufgebrummten Arbeit mit der Faust in den Bauch getroffen - aber unabsichtlich, hieß es gestern.

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