Müllmann bekommt Job zurück

Mannheim. Ist ein Mitarbeiter einer Entsorgungsfirma ein Dieb, wenn er Müll einfach mitnimmt? Diese Frage beschäftigte gestern das Arbeitsgericht Mannheim. Der Familienvater Mehmet G. hatte im Dezember vergangenen Jahres vor den Augen seiner Kollegen ein ausrangiertes Kinderbettchen aus dem Müll gefischt und mit nach Hause genommen. Für den Chef war die Sache klar: Diebstahl

Mannheim. Ist ein Mitarbeiter einer Entsorgungsfirma ein Dieb, wenn er Müll einfach mitnimmt? Diese Frage beschäftigte gestern das Arbeitsgericht Mannheim. Der Familienvater Mehmet G. hatte im Dezember vergangenen Jahres vor den Augen seiner Kollegen ein ausrangiertes Kinderbettchen aus dem Müll gefischt und mit nach Hause genommen. Für den Chef war die Sache klar: Diebstahl. Damit ist das Vertrauensverhältnis hin - Kündigung.

So einfach ist die Sache nicht. Das Gericht erklärte die Kündigung des 29-Jährigen für unwirksam. Das Verhalten des Mitarbeiters sei zwar nicht korrekt gewesen, betonte Richterin Sima Maali-Faagin. Eine Kündigung sei aber unverhältnismäßig (Az.:15 Ca 278/08). "Er hatte keine Vertrauensstellung", argumentierte sein Anwalt Thomas Karl. Dies unterscheide seinen Mandanten von Fällen wie dem der Berliner Kassiererin "Emmely", die zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro gestohlen hatte. "Mein Mandant hat kein Geld unterschlagen, sondern einen Gegenstand mitgenommen, der vernichtet werden sollte", sagte Karl. Diesen Argumenten folgte das Gericht. "Objektiv war das ein Diebstahl", betonte Richterin Maali-Faagin zwar. Der Kläger habe sich aber nur in geringem Maß etwas zuschulden kommen lassen. Das Kinderbett habe für den Arbeitgeber keinen Wert mehr gehabt. "Es ist davon auszugehen, dass er das Reisebett hätte an sich nehmen dürfen, wenn er um Erlaubnis gebeten hätte", ergänzte die Richterin. Dies sei in dem Betrieb gängige Praxis gewesen. Abgesehen davon sei zu beachten, dass der Kläger achteinhalb Jahre in dem Betrieb tätig gewesen sei.

Die Rechtsprechung sei bei Diebstählen in Unternehmen eigentlich seit Jahren eindeutig. "Aber es mag ein Sonderfall sein", hatte Maali-Faagin zum Prozessauftakt im Mai eingeräumt. Und mit Blick auf die Diskussion um "Emmely" ergänzt: "Möglicherweise müssen wir da etwas umdenken."

Nach dem Urteil muss die Entsorgungsfirma den Kläger nun weiter beschäftigen. Ob es tatsächlich dazu kommt, ist fraglich. "In dem Verhältnis ist jetzt schon der Wurm drin", meinte Rechtsanwalt Karl. Auf jeden Fall müsse der Arbeitgeber dem 29-Jährigen rückwirkend seit Dezember den Verdienst (2650 Euro brutto im Monat) zahlen. Karl ging davon aus, dass das Unternehmen Berufung einlegen wird.

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