Münster Klägerin in „Mops-Affäre“ hat Aussicht auf Erfolg

Münster · In der „Mops-Affäre“ um die gepfändete und über Ebay verkaufte Hündin „Edda“ hat die klagende neue Besitzerin wohl gute Chancen auf Schadenersatz von der Stadt Ahlen. Grundsätzlich müsse sich die Käuferin darauf verlassen können, dass ein als gesund, geimpft und entwurmt angebotener Hund auch zum Verkaufszeitpunkt in diesem Zustand sei.

Das betonte der Vorsitzende des Landgerichts Münster am Mittwoch zu Beginn des Aufsehen erregenden Schadenersatzprozesses.

Die Besitzerin, eine Polizistin, hatte die Mops-Dame 2018 von der Stadt im Internet für 690 Euro gekauft. Ein Mitarbeiter hatte das Tier als gesund angeboten, das er bei einer verschuldeten Familie gepfändet hatte. Die Klägerin sieht sich getäuscht und verlangt mehr als 20 000 Euro, weil der Hund krank war und Medikamente brauche. Der Fall hatte international Schlagzeilen gemacht.

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