Missbrauch trotz Fußfessel - Anklage erhoben

München. Gegen einen aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Sexualtäter, der trotz Fußfessel ein Mädchen missbraucht haben soll, hat die Staatsanwaltschaft München I Anklage wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs erhoben. Der Mann war bereits 1999 wegen Kindesmissbrauchs in 23 Fällen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Damals hatte er seine Stieftochter missbraucht

München. Gegen einen aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Sexualtäter, der trotz Fußfessel ein Mädchen missbraucht haben soll, hat die Staatsanwaltschaft München I Anklage wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs erhoben. Der Mann war bereits 1999 wegen Kindesmissbrauchs in 23 Fällen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Damals hatte er seine Stieftochter missbraucht. Nach der Haftverbüßung kam er in Verwahrung. Wegen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe wurde er 2011 aus der Sicherungsverwahrung entlassen. Die Fußfessel trug der Mann zur Überwachung. dpa

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