Greifswald Mann darf sich nicht für Gleichstellung einsetzen

Greifswald · (dpa) Ein männlicher Beamter in Mecklenburg-Vorpommern kann nicht Gleichstellungsbeauftragter werden. Das Verfassungsgericht in Greifswald wies gestern die Beschwerde des Mannes als unbegründet zurück und erklärte das Gleichstellungsgesetz für verfassungskonform.

Der Mann hatte geklagt, da nur Frauen Gleichstellungsbeauftragte werden können. Er sah sich dadurch diskriminiert.

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