Mann darf kein Kind mit Eizellen von toter Ehefrau zeugen

Freiburg · Das Landgericht Freiburg hat die Klage eines Mannes zurückgewiesen, der mit den eingefrorenen Eizellen seiner verstorbenen Ehefrau mit seiner aktuellen Ehefrau ein Kind bekommen wollte. Die Uniklinik Freiburg hatte die Einpflanzung der Eizellen unter Berufung auf die aktuelle Rechtslage abgelehnt und sie unter Verschluss gehalten.

Richter Bernhard Joos verwies zur Urteilsbegründung auf das geltende Embryonenschutzgesetz, wonach das Weiterleiten eingefrorener Eizellen an Dritte untersagt ist. Die erste Ehefrau des Klägers hatte sich vor ihrem Krebstod im Jahr 2010 die Eizellen einfrieren lassen.

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