Lizenz zum Taubentöten - Streit um Vögel vor Gericht

Kassel. Verwilderte Straßentauben sind nach einem Gerichtsurteil Schädlinge - allerdings nur, wenn sie in großen Schwärmen auftreten. Die Tiere zu töten sei nur in Grenzen erlaubt, sagte ein Sprecher des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs gestern in Kassel. Geklagt hatte ein Falkner aus dem südhessischen Villmar

Kassel. Verwilderte Straßentauben sind nach einem Gerichtsurteil Schädlinge - allerdings nur, wenn sie in großen Schwärmen auftreten. Die Tiere zu töten sei nur in Grenzen erlaubt, sagte ein Sprecher des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs gestern in Kassel. Geklagt hatte ein Falkner aus dem südhessischen Villmar. Ein Unternehmen in Rüsselsheim hatte ihn beauftragt, die Taubenplage zu bekämpfen. Aber töten durfte der Mann die Tiere bisher nicht. Die Richter gaben dem Falkner zwar keinen Freifahrtschein zum Fangen und Töten der Vögel. Doch sie verpflichteten den zuständigen Landkreis, den Antrag des Falkners neu zu prüfen und festzulegen, ab wann von einer Taubenplage gesprochen werden kann. Der klagende Falkner hat eine Taubenfalle entworfen, in der Locktauben und Nahrung sind. Geraten wilde Tauben hinein, will er die Tiere töten und an seine Greifvögel verfüttern. Bislang durfte er die Tauben zwar fangen, musste sie dann aber andernorts wieder freilassen. dpa

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