Lindgren-Erben: Forderung abgewiesen

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof hat eine Forderung der Astrid Lindgren-Erben gegen Werbung für ein an Pippi Langstrumpf angelehntes Karnevalskostüm zurückgewiesen (I ZR 149/14). Der BGH hatte in einer Entscheidung zu dem Fall im Jahr 2013 bereits eine Verletzung des Urheberrechts ausgeschlossen.

Diesmal ging es um wettbewerbsrechtliche Fragen. Auch hier sah die Kammer in ihrer Entscheidung von gestern keine Verletzung, da die Übereinstimmung des Faschingskostüms mit der Romanfigur zu gering sei. Die Erbengemeinschaft wollte 50 000 Euro Lizenzgebühr erstreiten.

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