Streit in Gelsenkirchen Lenin-Statue im Garten ist kein Verstoß gegen Denkmalschutz

Münster/Gelsenkirchen · Die Platzierung einer Lenin-Statue auf einem privaten Grundstück in Gelsenkirchen ist laut Oberverwaltungsgericht Münster erlaubt. Für die 2,15 Meter hohe gusseiserne Plastik sei keine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich, heißt es in dem Urteil vom Dienstag.

Die Statue beeinträchtige nicht das Erscheinungsbild eines Baudenkmals auf demselben Grundstück, einem früheren Sparkassengebäude von 1930. Auch werde der Denkmalwert des alten Bankhauses nicht herabgesetzt (AZ: 10 B 305/20).

Mit dem rechtskräftigen Beschluss bestätigte das Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom Donnerstag. In dem Verfahren wollte die Stadt Gelsenkirchen verhindern, dass die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) in ihrer Zentrale die Statue des früheren Kommunistenführers Wladimir Iljitsch Lenin (1870-1924) aufstellt.

(epd)
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