Lebenslange Haft für Doppelmord an lauten Nachbarn

Darmstadt. Für den Doppelmord an seinen Nachbarn ist ein 41-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Darmstadt befand Andreas D. gestern für schuldig, den Familienvater und seine Frau im südhessischen Babenhausen erschossen zu haben. Die behinderte Tochter überlebte die Tat vom 17. April 2009 nur knapp

 Der 41-jährige Andreas D. (Mitte) soll seine beiden Nachbarn ermordet haben. Foto: dpa

Der 41-jährige Andreas D. (Mitte) soll seine beiden Nachbarn ermordet haben. Foto: dpa

Darmstadt. Für den Doppelmord an seinen Nachbarn ist ein 41-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Darmstadt befand Andreas D. gestern für schuldig, den Familienvater und seine Frau im südhessischen Babenhausen erschossen zu haben. Die behinderte Tochter überlebte die Tat vom 17. April 2009 nur knapp.Nach jahrelangem Streit über die Schreie der behinderten Tochter und die brüllende Mutter lauerte Andreas D. dem 62-Jährigen vor dem Haus auf und tötete ihn. Dann schoss er der 58 Jahre alten Ehefrau, die im Haus schlief, zweimal in den Kopf. Danach richtete er die Waffe auf die 37-jährige Tochter. "Die Tat wurde mit einem absoluten Vernichtungswillen begangen", sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner am Ende des fünf Monate dauernden Indizienprozesses. Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld bei Andreas D. fest. Damit ist keine vorzeitige Haftentlassung möglich.

Schmauchspuren an Kleidung

Der Angeklagte hatte die Tat bestritten. Die Indizien sprächen eindeutig gegen ihn, so Wagner. Andreas D. habe sich auf seinem Firmencomputer eine Anleitung zum Bau eines einfachen Schalldämpfers ausgedruckt und den PC später kaputtgemacht, um Spuren zu beseitigen. Außerdem habe der 41-Jährige sich darüber informiert, wie Ermittler DNA-Beweise sichern und Spürhunde einsetzen. An der Kleidung des Mannes seien Schmauchspuren gefunden worden, die zweifelsfrei zur Tat passten. Vor der Bluttat habe D. noch die Bewegungsmelder abgeklebt, um nicht auf sich aufmerksam zu machen.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert und will in Revision gehen. dpa

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