Kurzer Prozess um "Knöttis" Tod

Krefeld. "Knötti" war sich keiner Schuld bewusst, so viel steht fest. Schließlich war er ein Frosch. Außerdem konnte er nicht quaken, nur leise knöttern. "Wohl ein Gen-Defekt", vermutet sein Besitzer Andreas van Straelen. Vielleicht war "Knötti" deswegen unvorsichtiger als seine Artgenossen. Jedenfalls traf ausgerechnet ihn in der Nacht des 1

 Ein Teichfrosch im Tümpel: In Krefeld sorgte ein toter Frosch für einen Prozess. Foto: dpa

Ein Teichfrosch im Tümpel: In Krefeld sorgte ein toter Frosch für einen Prozess. Foto: dpa

Krefeld. "Knötti" war sich keiner Schuld bewusst, so viel steht fest. Schließlich war er ein Frosch. Außerdem konnte er nicht quaken, nur leise knöttern. "Wohl ein Gen-Defekt", vermutet sein Besitzer Andreas van Straelen. Vielleicht war "Knötti" deswegen unvorsichtiger als seine Artgenossen. Jedenfalls traf ausgerechnet ihn in der Nacht des 1. Juli 2010 in Krefeld eine Kugel tödlich. Gestern wurde Nachbar Frank H. vom Krefelder Amtsgericht zu 1500 Euro Geldstrafe verurteilt. Aber nicht wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, unter das "Froschmorde" fallen, sondern wegen unerlaubten Waffenbesitzes.Der Arbeitslose bestritt den "Meuchelmord" am Grünfrosch. Dagegen war er geständig, was die beiden Gewehre anging, die die Polizei bei ihm gefunden hatte, darunter ein Karabiner aus dem Zweiten Weltkrieg. Eine Erlaubnis hatte er für die Waffen nicht. Das Geständnis ermöglichte Amtsrichter Christian Tenhofen ein salomonisches Urteil: 1500 Euro Geldstrafe. Viel für den Hartz-IV-Empfänger, der die Waffen nie benutzt haben will. Die Strafe sei "geeignet, Sie von der Begehung weiterer Taten abzuhalten". Dafür stellte der Richter die Sache mit dem Frosch ein.

Das ersparte der Justiz eine aufwendige Beweisaufnahme, möglicherweise mit teuren Sachverständigen-Gutachten. Froschbesitzer Andreas van Straelen zeigte sich "ein bisschen enttäuscht": "Meinen Knötti bringt das auch nicht wieder zurück." Andererseits sei er "froh, dass die Sache publik geworden" sei. "Mein Ziel war zu zeigen, dass es nicht geht, artgeschützte Tiere zu beschießen."

Mehrfach hatte er seinen Nachbarn gewarnt, der lautstark angekündigt habe, "die Viecher abzuknallen". Van Straelen kennt seinen Nachbarn seit 40 Jahren, will ihn eigentlich nicht anzeigen. Aber es fallen Schüsse. Van Straelen rechnet mit allem, richtet eine Überwachungskamera auf das Fenster seines Nachbarn. Dann kommt es zu dramatischen Szenen. "Ich guck' auf den Monitor, das Fenster geht auf, die Flinte kommt raus, es knallt. Als ich ihn fotografieren will, piepst die Kamera, und er duckt sich." "Knötti" liegt tot am Teich, einem weiteren Frosch fehlt das Hinterbein, die Teichfolie hat Einschusslöcher. Van Straelen ruft die Polizei, aber der Nachbar behauptet, geschlafen zu haben. Es steht Aussage gegen Aussage. Der 45-Jährige erstattet Anzeige und friert "Knötti" in der Tiefkühltruhe ein. "Das Einschussloch konnte jeder Laie erkennen." Weil der Kadaver zu müffeln begann, beerdigt ihn der 45-Jährige vor wenigen Tagen am einstigen Lieblingsplatz des Frosches direkt am Teich. Ob das Urteil Rechtsfrieden geschaffen hat, wird die nächste Paarungszeit zeigen, wenn die Frösche wieder nachtaktiv werden.

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