Kreis Trier-Saarburg 54 Corona-Fälle in Asylbewerber-Aufnahmeeinrichtung

Trier · Mit 39 Corona-Fällen auf 100 000 Einwohner hat der Kreis Trier-Saarburg derzeit die höchste Inzidenzrate in Rheinland-Pfalz. Die Zahl ist vor allem auf einen „Infektionscluster“ in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber zurückzuführen.

 Ein Polizeifahrzeug steht vor einer Zufahrt der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in Hermeskeil.

Ein Polizeifahrzeug steht vor einer Zufahrt der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in Hermeskeil.

Foto: dpa/Harald Tittel

In einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Hermeskeil im Kreis Trier-Saarburg haben sich 54 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Dies teilte ein Sprecher der zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion am Sonntag mit. Nach der Auswertung weiterer Tests sei die Zahl seit Samstag damit unverändert geblieben.

Nach Angaben von Stadt und Kreis befinden sich die 519 Bewohner der Aufnahmeeinrichtung - auch die mit negativen Testergebnis - in Quarantäne und dürfen die Einrichtung nicht verlassen. Zur Gewährleistung der Quarantäne-Anordnungen wurden die Sicherheitskräfte vor Ort verstärkt und durch die Polizei unterstützt, hieß es am Sonntag.

Allen positiv Getesteten in der Aufnahmeeinrichtung gehe es „den Umständen entsprechend gut“, berichteten die Gesundheitsbehörden. Der größere Teil von ihnen sei symptomfrei. Die Corona-Patientinnen und -Patienten sind den Angaben zufolge in eigenen Gebäuden getrennt von den anderen Bewohnerinnen und Bewohnern untergebracht. Auch die Mitarbeiter seien auf eine Infektion mit dem Corona-Virus getestet worden. Von fast allen liegen die Ergebnisse inzwischen vor – den Angaben zufolge gibt es keinen positiven Fall.

Ein Arzt und Krankenschwestern seien vorsichtshalber vor Ort, falls sich der Gesundheitszustand von Infizierten verschlechtere und sie ins Krankenhaus müssten.

Den Angaben zufolge müssen die Bewohner in der Quarantänezeit grundsätzlich in ihren Zimmern bleiben. Wenn sie nach draußen gehen wollen, können sie festgelegte Außenbereiche nutzen, die den einzelnen Häusern zugewiesen sind. Küchen stehen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zur Verfügung.

(dpa)
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