Krebs-Befund nicht mitgeteilt – Praxis muss Schadenersatz zahlen

Bonn · 55 000 Euro Schadenersatz muss eine Bonner Hautarztpraxis zahlen, weil sie einem Patienten im Jahr 2008 nicht den Befund über einen bösartigen Tumor mitgeteilt hat. Auf diesen Vergleich hätten sich die Familie des verstorbenen Patienten und die Praxis-Ärzte vor dem Bonner Landgericht geeinigt, sagte ein Sprecher gestern.

2012 starb der Mann an Krebs. Seine Erkrankung wäre anders verlaufen, wenn der Patient schon 2008 Bescheid gewusst hätte und behandelt worden wäre, so das Gericht.

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