Kommune haftet nicht für Schäden durch gesunde Straßenbäume

Karlsruhe · Städte und Gemeinden haften nicht für Schäden durch herabfallende Äste gesunder Straßenbäume. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem gestern verkündeten Urteil entschieden (Az.

III ZR 352/13). Sonst wären die Behörden gezwungen, alle Bäume im Straßenbereich zu fällen, die auch in gesundem Zustand gelegentlich Äste verlieren, sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung. "So weit wollte der Senat nicht gehen." Ein Mann aus Suhl (Thüringen) hatte die Stadt auf ingesamt mehr als 3200 Euro Schadensersatz verklagt, weil Äste einer Pappel über Nacht auf sein geparktes Auto gefallen waren. Der BGH wies die Klage in letzter Instanz ab.

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