„König von Deutschland“ steht erneut vor Gericht

Dessau-Roßlau · Weil er acht Mal ohne Führerschein gefahren sein soll, steht ein selbst ernannter "König von Deutschland" abermals vor Gericht. Der 50-Jährige aus Wittenberg in Sachsen-Anhalt hatte im September 2012 seinen Führerschein zurückgegeben und sich stattdessen selbst einen ausgestellt.

Die Führerscheinstelle wertete dies als Verzicht auf die Fahrerlaubnis. Er habe mit der Rückgabe aber nicht auf das Recht verzichtet, ein Auto fahren zu dürfen, erklärte der Angeklagte nun gestern vor dem Amtsgericht in Dessau-Roßlau .

Mit einem Lächeln betrat der 50-Jährige in blauem Hemd mit aufgestickter Krone den voll besetzten Gerichtssaal. Er nutzte ihn einmal mehr als Kulisse für seine ganz eigene Rechtsauffassung. So erklärte er dem Richter bei der Aufnahme der Personalien, dass er seinen Nachnamen abgelegt habe und sich nur noch Peter I. nenne. Der gelernte Koch Peter Fitzek hatte 2012 auf dem Gelände eines ehemaligen Krankenhauses sein "Königreich" ausgerufen. Seitdem gerät er immer wieder mit der Justiz in Konflikt. Dabei ging es auch um unerlaubte Versicherungsgeschäfte.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort