Unglück von 2009 Drei Freisprüche im Prozess um Kölner Stadtarchiv

Köln · Einmal Bewährung und drei Mal Freispruch im Strafprozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs vor neuneinhalb Jahren: Das Landgericht hat am Freitag einen Bauüberwacher der Kölner Verkehrsbetriebe zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Die drei anderen Angeklagten – zwei Bauleiter und eine weitere Mitarbeiterin – wurden freigesprochen.

Der Vorsitzende Richter Michael Greve sagte in der Urteilsbegründung, es stehe „eindeutig und zweifelsfrei“ fest, dass das Archiv wegen eines gravierenden Fehlers beim Bau einer Schlitzwand für eine neue U-Bahn-Haltestelle einstürzte. Demnach hatten Arbeiter 2005 beim Aushub einen Gesteinsblock nicht beseitigt. Dadurch entstand ein Loch in der Wand, durch das am Unglückstag große Mengen Wasser und Sand einbrachen. Der Verurteilte ist laut Gericht seiner Pflicht zur Bauüberwachung nicht ausreichend nachgekommen. Die beiden Bauleiter hätten zwar ebenfalls ihre Sorgfaltspflichten verletzt, jedoch sei dies nicht ursächlich für den Einsturz gewesen. Der Frau sei keine Pflichtverletzung nachzuweisen. Die Staatsanwaltschaft will prüfen, ob sie Revision einlegt.

Bei dem Einsturz am 3. März 2009 starben zwei Anwohner. Unzählige historische Dokumente wurden verschüttet, der Schaden liegt nach Schätzung der Stadt Köln bei 1,2 Milliarden Euro.

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