Klagender Raucher bekommt doch noch Prozesskostenhilfe

Düsseldorf · Das Düsseldorfer Landgericht hat einem starken Raucher im Kampf gegen die Kündigung seiner Wohnung den Rücken gestärkt. Das Gericht gewährte dem 74-Jährigen Prozesskostenhilfe und hob damit die Entscheidung des Amtsgerichts auf.

Der Amtsrichter hatte die Kündigung wegen der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens als gerechtfertigt eingestuft und der Klage gegen die Kündigung kaum Erfolgschancen zugebilligt. Die Entscheidung hatte für Aufsehen gesorgt, weil die eigene Wohnung bislang als unantastbares Refugium für Raucher galt. Das Landgericht berief sich in seinem gestern veröffentlichten Beschluss auf den Bundesgerichtshof. Der zähle "das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache". Angesichts dieser gefestigten Rechtsprechung könnten die Erfolgsaussichten der Klage nicht verneint werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort