Schadenersatz Kind in Hamm mit „falschem“ Sperma gezeugt

Hamm · Das Oberlandesgericht Hamm hat einer Mutter 7500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, der bei einer künstlichen Befruchtung „falsches“ Sperma übertragen wurde. Die entsprechende Pflichtverletzung der Ärzte habe zu körperlich-psychischen Beeinträchtigungen der Frau beigetragen, urteilte das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten rechtskräftigen Urteil (Az.: 3 U 66/16).

Die Klägerin ließ eine künstliche Befruchtung mit Samen eines ihr unbekannten Spenders vornehmen. In der Folge gebar die Frau ein Mädchen. Nach der Geburt wandte sich die Mutter erneut an die Praxis, um eine weitere künstliche Befruchtung mit Samen des selben Spenders vorzunehmen – sie wollte Vollgeschwister als Kinder haben. Da der neugeborene Junge aber eine andere Blutgruppe hatte, fiel der Fehler auf.

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