Kind eines Straftäters darf Namen seiner Mutter annehmen
Münster/Berlin · Wenn das Kind eines Straftäters dessen Nachnamen trägt, darf es stattdessen den Namen seiner Mutter annehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden. Durch die Namensänderung könne sich das Kind von der kriminellen Vergangenheit des Vaters distanzieren.
08.03.2016
, 19:56 Uhr
Anderenfalls seien Nachteile in der schulischen und beruflichen Entwicklung nicht auszuschließen, heißt es im Urteil, auf das die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein hinweist.