Versorgung Keine Witwenrente nach Hochzeit am Krankenbett

Darmstadt · Stirbt ein Mann nach nur acht Monaten Ehe, hat seine Frau nicht automatisch Anspruch auf Witwenrente. Dies gelte insbesondere, wenn am Hochzeitstag bereits eine tödliche Krankheit bekannt gewesen sei, urteilte das Landessozialgericht in Darmstadt.

Eine Ehe müsse mindestens ein Jahr dauern oder es müssten besondere Umstände vorliegen, damit eine „Versorgungsehe“ ausgeschlossen werden könne. (Akz L 5 R 51/17).

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