Keine Chance für Schatzfinder

Frankenthal · Der heiß ersehnte Freispruch bleibt einem Schatzfinder weiter verwehrt. In der Berufungsinstanz wird seine Verurteilung wegen Unterschlagung bestätigt. Er hatte einen Schatz aus der Spätantike versteckt.

Lange Gesichter beim Finder des "Barbarenschatzes" und seinen Anhängern. Gestern musste sich der 24-Jährige vor dem Landgericht Frankenthal zum zweiten Mal von der Hoffnung verabschieden, vom Vorwurf der Unterschlagung freigesprochen zu werden. Das Gericht verringerte zwar eine vom Amtsgericht Speyer verhängte Bewährungsstrafe, bestätigte ansonsten aber weitgehend dessen Urteil vom vergangenen Jahr.

Der Finder war im Mai 2013 nahe Rülzheim in der Südpfalz bei einer nicht genehmigten Suche auf den etwa 100 Teile umfassenden Schatz gestoßen. Der Schatz stammt aus der Spätantike und wird von Archäologen wegen eines dazugehörenden Klappstuhls als einmalig bezeichnet. Der Schatzfinder hatte nach eigenen Angaben zunächst nicht erkannt, um was es sich handelte, reinigte die Stücke und versteckte sie bei einem Bekannten - angeblich aus Angst vor Einbrechern. Er habe erst klären wollen, was er vor sich habe, sagte er im Prozess. "Ich wollte nicht als Dummerchen dastehen."

Im September 2013 durchsuchte die Polizei das Zimmer des Mannes, der über andere Suchaktionen und Funde im Internet berichtet und deshalb die Aufmerksamkeit erregt hatte. Den "Barbarenschatz" entdeckten sie dort nicht. Auf Anraten der Polizei setzte er sich dennoch mit den Archäologen in Verbindung und präsentierte diesen Mitte Dezember 2013 einige Funde samt dazugehöriger Liste. Auch da war von dem großen Schatz nicht die Rede. Auf die Frage einer Archäologin, ob er noch etwas hat, sagte er: nur "Mittelalterschrott". Weil die Expertin auch den sehen wollte, wurde ein weiteres Treffen im Januar 2014 verabredet. Als am 20. Dezember 2013 Polizisten bei einer Durchsuchung bei Freunden des Mannes Fotos vom Schatz in die Hände fielen, schrillten bei diesen die Alarmglocken. Sie informierten den 24-Jährigen, der noch am selben Tag überraschend die Archäologin anrief.

Er sei in sich gegangen, wolle ein Guter werden und mit den Archäologen zusammenarbeiten, gab die Frau gestern den Inhalt des Gesprächs wieder. Später lieferte er mit seiner Mutter in zwei Kisten die eingewickelten Funde ab. "Er war sehr stolz, sehr begeistert von seinem Fund", erinnerte sich die Expertin. Und: "Er kennt sich sehr gut aus in der Materie." Sie selbst sei weniger begeistert gewesen, da er mit seiner Grabung wichtige Spuren im Boden zerstört habe.

Der 24-Jährige zeigte sich gestern vom Urteil enttäuscht. "Damit wird ein Schatzfinder in Deutschland bestraft, der seine Funde abgegeben hat", sagte er. Er hätte es auch anders machen können. Für das Landgericht war der Kurs des 24-Jährigen jedoch nicht so eindeutig, wie er und seine Anwälte es darstellten.

Die Anwälte des Mannes hatten Freispruch gefordert. Es handele sich ganz klar um einen Rücktritt vom Versuch der Unterschlagung, sagte Anwalt Bernd Lütz-Binder. Der 24-Jährige hätte dem Land mit dem "Jahrhundertfund" einen Zuschauermagneten beschert. Und: Ohne ihn hätte nie jemand den Schatz gefunden.

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