Kein Schatz im Ofen - Geld gehört fremdem Erben

Düsseldorf. Ein Mann, der in einem Kaminofen seines Hauses ein Barvermögen im Wert von fast 150 000 Euro entdeckt hat, darf das Geld nicht behalten. Das entschied das Landgericht in Düsseldorf am Freitag (Az.: 15 O 103/11). Die D-Mark-Scheine gehörten zum Erbe einer früheren, 1993 gestorbenen Besitzerin des Hauses

Düsseldorf. Ein Mann, der in einem Kaminofen seines Hauses ein Barvermögen im Wert von fast 150 000 Euro entdeckt hat, darf das Geld nicht behalten. Das entschied das Landgericht in Düsseldorf am Freitag (Az.: 15 O 103/11). Die D-Mark-Scheine gehörten zum Erbe einer früheren, 1993 gestorbenen Besitzerin des Hauses. Der Finder hatte argumentiert, es handele sich um einen herrenlosen Schatz. Er hatte das Geld bei Renovierungen entdeckt und die Summe im Fundbüro der Stadt abggeben. Er bekam 5000 Euro Finderlohn. dpa

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