Kein Kompromiss im Raucher-Prozess

Düsseldorf · Im Prozess um den fristlosen Rauswurf eines rauchenden Mieters haben sich die Parteien nicht auf einen Kompromiss einigen können. Amtsrichter Tobias Rundel will daher am 31.

Juli eine Entscheidung verkünden. Dem 75-jährigen Friedhelm Adolfs war nach 40 Jahren seine einstige Dienst- und jetzige Mietwohnung gekündigt worden. Zudem war ihm eine Räumungsklage zugestellt worden.

Der Rauch aus seiner Wohnung belästige die Hausnachbarn unzumutbar, weil er nicht über die Fenster, sondern in den Hausflur abziehe, argumentiert die Vermieterin. Dies sei eine gesundheitsgefährdende Belästigung der Mieter. Auf mehrfache Beschwerden habe der Mieter nicht reagiert. Adolfs bestreitet die Belästigung. Außerdem könne er nichts dafür, dass seine Wohnungstür undicht sei. Das Rauchen lasse er sich nicht verbieten.

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