Kein Freispruch für Marco
Antalya. Mit einer Bewährungsstrafe für Marco Weiss (Foto: dpa) haben türkische Richter einen vorläufigen Schlussstrich unter den seit mehr als zwei Jahren laufenden Missbrauchsprozess in Antalya gezogen. Die Forderung der Verteidigung, den deutschen Schüler wegen Mangels an Beweisen freizusprechen, wurde nicht erfüllt
Antalya. Mit einer Bewährungsstrafe für Marco Weiss (Foto: dpa) haben türkische Richter einen vorläufigen Schlussstrich unter den seit mehr als zwei Jahren laufenden Missbrauchsprozess in Antalya gezogen. Die Forderung der Verteidigung, den deutschen Schüler wegen Mangels an Beweisen freizusprechen, wurde nicht erfüllt.
"Es geht um die Zukunft eines jungen Menschen", hatte sein Anwalt Mehmet Iplikcioglu plädiert. Doch Marco wurde wegen sexuellen Missbrauchs zu zwei Jahren, zwei Monaten und 20 Tagen auf Bewährung verurteilt, wobei seine Jugend und gute Führung bereits strafmildernd angerechnet wurden. Die Verteidigung will das Urteil aber nicht akzeptieren. Leidenschaftlich in der Sache hatte Iplikcioglu vor dem Urteil auf die zahlreichen, nicht geklärten Ungereimtheiten in dem Fall aufmerksam gemacht.
Dem 19-Jährigen aus Uelzen wurde vorgeworfen, im Osterurlaub 2007 die damals 13-jährige Britin Charlotte sexuell missbraucht zu haben. Marco selbst hatte stets ausgesagt, dass es mit Charlotte nach einem Discobesuch zu einvernehmlichen Zärtlichkeiten gekommen sei. Das Mädchen habe ihm gesagt, es sei 15 Jahre alt. Er war am 12. April 2007 in einem Urlaubshotel an der türkischen Riviera festgenommen worden und saß 247 Tage in türkischer Untersuchungshaft.
Beweisführung nicht korrekt
Ömer Aycan, der Anwalt des Mädchens, stützt seine Nebenklage vor allem auf Spermien, die im Körper des Mädchens gefunden wurden. "Es gab eine verbotene sexuelle Beziehung zwischen Marco und Charlotte", bekräftigte er am Mittwoch am Rande des Verfahrens. Unzufrieden ist auch er und kritisiert, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auch er will gegen das Urteil angehen.
Marcos Anwalt führte dagegen an, es sei nie amtlich geklärt worden, von wem die Spermien stammen. "Es gibt keine ausreichenden Beweise um Marco Weiss zu bestrafen", sagte er. Von Gerichtsmedizinern sei Charlotte nie untersucht worden. Dafür habe ein Frauenarzt festgestellt, dass sie noch Jungfrau sei. "In dem Fall gibt es keine juristisch korrekte Beweisführung", sagte er. "Wir fordern einen Freispruch."
Iplikcioglu will eine Revision erreichen, wobei allerdings die umstrittene Beweisaufnahme nicht wiederholt wird. Der Prozess wird vor einem höheren Gericht auf Verfahrensfehler hin überprüft. Damit aber wird die Frage, was in jener türkischen Urlaubsnacht zwischen Marco und Charlotte wirklich passiert ist, wohl nie ganz geklärt werden. dpa
Meinung
Von SZ-Mitarbeiterin
Susanne Güsten