Kein Bier mehr vor dem "Tatort"

Köln/Mainz. Ein tiefblauer See, bewaldete Inseln wie aus dem Bilderbuch - Sekunden später dreht sich schlüpfrig-feucht ein Bierglas ins Bild. Es ist Sonntagabend, 20.15 Uhr, gleich beginnt der "Tatort" im Ersten - präsentiert durch den kurzen Spot einer prominenten Biermarke

 Ab 2013 fällt gesponserte Werbung vor Sendungen wie dem "Tatort" weg. Foto: Ard/SF DRS/ORF

Ab 2013 fällt gesponserte Werbung vor Sendungen wie dem "Tatort" weg. Foto: Ard/SF DRS/ORF

Köln/Mainz. Ein tiefblauer See, bewaldete Inseln wie aus dem Bilderbuch - Sekunden später dreht sich schlüpfrig-feucht ein Bierglas ins Bild. Es ist Sonntagabend, 20.15 Uhr, gleich beginnt der "Tatort" im Ersten - präsentiert durch den kurzen Spot einer prominenten Biermarke. Doch ab dem neuen Jahr wird das "Tatort"-Intro direkt auf die "Tagesschau" folgen: ohne See, ohne Inseln, ohne Alkohol. Und die öffentlich-rechtlichen Programmanbieter verlieren wohl Einnahmen in zweistelliger Millionenhöhe.

Eigentlich ist ARD und ZDF Werbung nach 20 Uhr und an Feiertagen verboten. Doch wer eine konkrete Sendung sponsert, darf in deren Rahmen auch nach 20 Uhr im Ersten und im ZDF noch Spots schalten. Mehr als 60 Millionen Euro pro Jahr haben die Öffentlich-Rechtlichen mit dieser Lücke verdient. Nun wird sie zum neuen Jahr weitgehend geschlossen. Dann tritt die neue Fassung des Rundfunkstaatsvertrags in Kraft, die Schluss macht mit der Unterscheidung zwischen Werbung und Sponsoring.

Für den Zuschauer sei die "Unterscheidbarkeit zwischen Sponsoring und Werbung sehr schwierig geworden", heißt es als Begründung aus der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Sie führt den Vorsitz in der Rundfunkkommission der Länder, in der Änderungen der Rundfunkstaatsverträge abgestimmt werden. Der neue Vertrag erlaubt Sponsoring ab Januar nur noch für sogenannte "Großereignisse" wie etwa Olympische Spiele und Spiele der deutschen Fußball-Nationalmannschaft. Diese Ausnahmen seien auch nötig, erklärt die Staatskanzlei: In diesen Bereichen werde Sponsoring häufig bereits bei der Vergabe der Übertragungsrechte vorausgesetzt. Ein striktes Verbot hätte die Öffentlich-Rechtlichen so im Vergabeverfahren von vornherein ausgeschlossen.

Was die Auswirkungen auf das Programm betrifft, malt die ARD trotz der Ausnahmeregelung bereits den Teufel an die Wand: Sie befürchtet "möglicherweise negative Auswirkungen", insbesondere "für die mittleren und kleineren Sportarten", die nun nicht mehr von einem Programmsponsor unterstützt werden könnten. Das ZDF wiederum verneint Auswirkungen auf die Programmgestaltung.

Mit Schätzungen der Höhe ihrer Mindereinnahmen halten sich jedoch ARD und ZDF gleichermaßen zurück. Man gehe "selbstverständlich" von Einbußen aus, heißt es in Mainz, ähnlich auch bei der ARD. Die Höhe dieser Einbußen ließe sich jedoch "leider nicht genau berechnen". Nach Angaben der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten dürfte es sich um einen zweistelligen Millionenbetrag handeln. Gestopft werden soll diese Lücke bei der ARD nun durch "Einsparungen der Landesrundfunkanstalten".

 Ab 2013 fällt gesponserte Werbung vor Sendungen wie dem "Tatort" weg. Foto: Ard/SF DRS/ORF

Ab 2013 fällt gesponserte Werbung vor Sendungen wie dem "Tatort" weg. Foto: Ard/SF DRS/ORF

Zu einer Bewertung der neuen Regelung und der damit verbundenen Verluste lässt sich allerdings keiner der Sender hinreißen. Das ZDF erklärt: "Diese Frage stellt sich für uns nicht", und die ARD "stellt ihre Praxis darauf ein": Kein See, keine Insel, kein Alkohol, sondern direkt der "Tatort". dpa

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