Kein Anspruch auf Doktortitel in der Sterbeurkunde

Karlsruhe · Eine Promotion ist meist hart erkämpft – in der Sterbeurkunde müssen akademische Grade wie der Doktortitel aber nicht erwähnt werden. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Dasselbe gilt für das Sterberegister (Az.: 11 Wx 42/10). In dem verhandelten Fall hatte die Witwe eines Mannes geklagt, der seit 1989 Doktor der Medizin war. Die Behörde lehnte den Antrag der Frau ab.

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