Kampf für sicheres Spielzeug

Brüssel. Der Teddy wurde auf Herz und Nieren geprüft. Der Gummi-Ente haben die Warenprüfer bereits Beine gemacht. Alles frei von Weichmachern, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Lösungsmitteln. Am heutigen Mittwoch tritt die lange erwartete Reform der Europäischen Spielzeug-Richtlinie in Kraft

Brüssel. Der Teddy wurde auf Herz und Nieren geprüft. Der Gummi-Ente haben die Warenprüfer bereits Beine gemacht. Alles frei von Weichmachern, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Lösungsmitteln. Am heutigen Mittwoch tritt die lange erwartete Reform der Europäischen Spielzeug-Richtlinie in Kraft. Deutschland hat die Vorschritte pünktlich mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) umgesetzt. "Eine der wichtigsten Veränderungen ist die umfassende Risikoanalyse, die Hersteller in Zukunft im Rahmen der technischen Dokumentation durchführen müssen", sagt Robert Ziegler, Experte für Spielzeugsicherheit von der TÜV Süd Product Service GmbH.Das Spektrum der Untersuchungen, die Holzeisenbahnen, Puppen oder Mini-Autos durchlaufen, reicht von mechanischen bis hin zu hygienischen Gefahren. Bis 2013 sollen die Spielsachen auch frei von chemischen Risiken sein. Es geht um rund 1500 Stoffe, die eliminiert werden sollen. Der Käufer steht trotzdem vor Produkten, denen er die neuen Anforderungen nicht ansieht. Denn die bekannten Gütesiegel wie das europäische "CE"-Zeichen, die "TÜV-Plakette" oder auch "spielgut", "Vedes" oder "GS" wurden nicht verändert. Vertrauen kann man ihnen trotzdem, raten die Experten die Landesuntersuchungsämter.

Wem das nicht reicht, der solle an den Waren ruhig einmal schnuppern, wird empfohlen. Bei "stechendem Geruch" oder "stark chemischem" Duft bleibe das Spielzeug besser im Regal liegen, raten die Fachleute.

Neu für den Verbraucher dürften vor allem die künftigen Warnhinweise sein, die einheitlich mit dem Wort "Achtung" beginnen müssen. Da gibt es beispielsweise Produkte, die "Nur unter Aufsicht von Erwachsenen" benutzt werden sollen. Oder die "Nur für den Hausgebrauch" geeignet sind.

Wissen sollte der Verbraucher auch, dass zahlreiche Artikel nicht unter den Geltungsbereich der EU-Richtlinie und des deutschen Gesetzes fallen. Dazu zählen unter anderem Puzzle-Spiele mit mehr als 500 Teilen, Schnuller für Säuglinge, Leuchten, die für Spielzeug gehalten werden können, Kochherde und Bügeleisen für Kinder sowie Rollschuhe, Inline-Skates, Skateboards und Roller.

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