Kampf den Designerdrogen

Karlsruhe „ · Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Grenzwerte von Designerdrogen wie „Spice“ heruntergesetzt. Nach Ansicht von Experten hilft das aber kaum bei der Strafverfolgung von Konsumenten.

Legal Highs": So mancher verspricht sich einen Höhentrip und gerät in die Hölle. "Russisch Roulette", nannte der Vertreter der Bundesanwaltschaft , Ralph Heine, gestern die Einnahme der Kunstdrogen. Vorangegangen war ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Grenzwerten von Drogenstoffen. Doch es dürfte Experten zufolge kaum Hilfe bei der Strafverfolgung bieten. Die Drogen: Schon der Inhalt der "Legal Highs" ist nicht ohne. In den Kräutermischungen sind synthetische Cannabinoide beigemischt. In den vermeintlichen Badesalzen oder Raumerfrischern sind es Kopien von Amphetaminen, Kokain oder dem Aufputscher Ritalin. Die Inhaltsstoffe und ihre Mengen werden zudem nicht auf den Verpackungen deklariert. Der Konsument weiß nicht, was er da raucht oder schnupft. Außerdem täuscht die Bezeichnung: "Anders als der Name ,Legal High' vermitteln will, sind viele dieser gefährlichen Drogen nicht erlaubt", sagt Drogenexperte Jörn Patzak. Auch ein Nutzer kann sich also strafbar machen. Das Problem: Eine effektive Strafverfolgung ist schwierig: Verboten sind nur die Wirkstoffe, die auf der Positivliste des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) stehen. Kaum ist jedoch ein Stoff verboten, bringen Drogenköche in Asien neue chemische Zusammensetzungen auf den Markt. Den Ermittlern sind bis zu einem Verbot dieser neuen Stoffe die Hände gebunden. "Absurd", findet das Karsten Tögel-Lins von der Beratungsplattform www.legal-high-inhaltsstoffe.de: "Durch die Gesetzeslage bringen wir Leute dazu, immer gefährlichere Stoffe zu konsumieren". Denn künstliches Haschisch wirke oft gefährlicher als der natürliche Stoff, mache schneller und heftiger süchtig. Der Bundesgerichtshof : Der BGH hat bei vier solcher im BtMG aufgeführten künstlichen Cannabis-Stoffe jetzt geklärt, ab wann von einer "nicht geringen Menge" auszugehen ist. Ein Konsument mit zwei Tütchen erreicht die festgelegten Grenzwerte in der Regel nicht. Das Urteil könnte daher besondere Bedeutung für die effektive Strafverfolgung von Dealern haben. Es gilt jedoch nur für die im Urteil genannten vier Stoffe wie "JWH-018", das im berüchtigten "Spice" wirkt. Im BtMG sind derzeit aber etwa 60 "Legal-Highs"-Stoffe aufgeführt. Die vier Stoffe wurden zwar bereits 2009 in das BtMG aufgenommen. Doch erst jetzt konnte der BGH Grenzwerte festlegen, denn erst jetzt kam ein entsprechendes Urteil zur Überprüfung zu den Richtern. Seitdem sind aber schon ganz andere Stoffe auf dem Markt, die alten Substanzen kommen laut Experten kaum noch vor. Die Lösung: Viele fordern Ge setzesänderungen. Vor allem die BtMG-Liste mit ihren einzelnen Substanzen finden Experten ineffektiv. "Meiner Meinung nach müssen ganze Stoffgruppen ins BtMG aufgenommen werden, um dem Problem Herr zu werden", sagt auch Drogenexperte Patzak. Reformen sind von der Bundesdrogenbeauftragten Marlene Mortler (CSU ) zwar in Aussicht gestellt. Doch die dürften angesichts der bestehenden verfassungsrechtlichen Probleme a uf sich warten lassen.

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HintergrundDesignerdrogen, oft als "Legal Highs" bezeichnet, sind synthetisch hergestellte Rauschmittel. Die zum großen Teil in Asien produzierten Drogen werden als Badesalz, Kräutermischung, Luft-Erfrischer oder Pflanzendünger verpackt und verkauft, ohne die Inhaltsstoffe anzugeben."Legal Highs" wurden von Verkäufern als legale Alternative angepriesen und vermittelten den Eindruck, sie seien ungefährlich, warnt die Bundesregierung. Doch der Konsum der Drogen ist alles andere als harmlos und kann tödliche Folgen haben: Die Symptome reichen von Übelkeit und Erbrechen bis hin zu Ohnmacht und Wahnvorstellungen. dpa

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