Kachelmann siegt vor Gericht

Frankfurt/Main · An seine Ex-Geliebte hatte Jörg Kachelmann noch eine Botschaft: Die „Verbrecherin“ solle nicht ungestraft davon kommen. Das Gericht war sich gestern einig, dass der Vergewaltigungsvorwurf vorsätzlich war.

 Seinen Triumph konnte Kachelmann gestern vor Gericht kaum verbergen. Fotos: dpa

Seinen Triumph konnte Kachelmann gestern vor Gericht kaum verbergen. Fotos: dpa

Auf diesen Tag hat Jörg Kachelmann lange gewartet. Doch trotz seines eindeutigen Siegs vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt lässt der Wettermoderator öffentlich keine Triumphgefühle aufkommen. "Ich habe mein Vertrauen in die deutsche Justiz zurückgewonnen", sagt der 58-Jährige gestern fast demütig im Gerichtssaal. Um dann eine klare Botschaft an seine anwesende Ex-Geliebte zu richten: Er sei Opfer einer "Verbrecherin" geworden, die nicht straffrei davonkommen dürfe.

Sechseinhalb Jahre nach seiner Inhaftierung hat der OLG-Senat Kachelmann bestätigt. Die Journalistin habe ihn "vorsätzlich und wahrheitswidrig" der Vergewaltigung bezichtigt, stellt das OLG in seiner rund 45-minütigen Begründung fest.

Claudia D. muss deshalb nun die Kosten für medizinische Gutachten bezahlen, die Kachelmann in der U-Haft in Auftrag gab, um sich zu verteidigen. Doch im Schadenersatzverfahren ging es weniger um den eher lächerlichen Betrag von 7096,51 Euro für die Gutachten . Es interessierte vielmehr, was zwischen den beiden damals wirklich passiert ist.

Kachelmann hatte im Zivilprozess die Beweislast: Er musste zeigen, dass Claudia D. bewusst die Unwahrheit sagte. Bei seinem Freispruch im Mannheimer Strafprozess Ende Mai 2011 hatte die dortige Kammer noch erklärt, das Urteil sei nicht mit dem "Nachweis einer intentionalen Falschaussage" seiner Ex-Geliebten verbunden.

Dagegen lassen die drei Richter des OLG-Senats im 33-seitigen Urteil nun keinen Zweifel an der Falschaussage von Claudia D. erkennen. Sie sind überzeugt, dass sie sich die Verletzungen bei der angeblichen Vergewaltigung in der Nacht zum 9. Februar 2010 selbst beigebracht hat. Dabei stützen sie sich vor allem auf ein Gutachten von Marcel Verhoff, dem Direktor des Instituts für Rechtsmedizin an der Uni Frankfurt.

Es spreche "deutlich mehr" dafür, dass die Verletzungen ohne Fremdeinwirkung zustande kamen, hatte er dem Gericht gesagt. Das OLG verweist zugleich darauf, dass sich Claudia D. in ihren Aussagen in zahlreiche Widersprüche verstrickt habe. Das von ihr geschilderte Geschehen einer Vergewaltigung sei "farblos und detailarm" und daher wenig plausibel. Kachelmann selbst hatte von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gesprochen.

 Mehr als 7000 Euro Schadensersatz muss Claudia D. zahlen.

Mehr als 7000 Euro Schadensersatz muss Claudia D. zahlen.

Claudia D. sei bei ihrer Falschaussage mit "krimineller Energie" und "direktem Vorsatz" vorgegangen, stellt das OLG fest. Dies habe zur U-Haft Kachelmanns geführt. Als Motiv vermuten die Richter Rachegefühle, da dieser Parallelbeziehungen geführt hatte und sich habe abwenden wollen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort