Kachelmann-Prozess: Gutachter nährt Zweifel an Traumatisierung

Mannheim. Im Prozess gegen Jörg Kachelmann hat ein Gutachter darauf hingewiesen, dass sich Opfer von Gewalttaten in der Regel gut an die Tat erinnern könnten. Er nährte damit Zweifel an der These, dass Erinnerungslücken Folgen einer Traumatisierung seien

Mannheim. Im Prozess gegen Jörg Kachelmann hat ein Gutachter darauf hingewiesen, dass sich Opfer von Gewalttaten in der Regel gut an die Tat erinnern könnten. Er nährte damit Zweifel an der These, dass Erinnerungslücken Folgen einer Traumatisierung seien. In der Regel würden "dramatische Ereignisse in großer Helligkeit erinnert", sagte der psychiatrische Sachverständige Hans-Ludwig Kröber am Freitag vor dem Mannheimer Landgericht. Punktuelle Erinnerungsausfälle seien eher unwahrscheinlich.Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn bezweifelte unterdessen, dass die Staatsanwaltschaft Angaben einer angeblichen Ex-Geliebten in der Schweiz korrekt wiedergegeben habe. Die Frau soll Kachelmann bei einem Telefonat mit den Ermittlern angeblich belastet haben. Schwenn beantragte, Staatsanwalt Oskar Gattner als Zeugen dazu zu vernehmen. Laut Schwenn soll die Frau nie gesagt haben, dass Kachelmann bei einem Treffen kurzzeitig "wie verwandelt gewesen" sei und sie "Angst wie noch nie in ihrem Leben" empfunden habe. Weil sich die Frau geweigerte hatte, vor einem deutschen Gericht auszusagen, waren Richter, Staatsanwälte und Verteidiger zu einer nichtöffentlichen Vernehmung in die Schweiz gereist. Über das Ergebnis ist bisher nichts bekannt. dpa

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