Kachelmann-Prozess geht in die nächste Runde

Frankfurt. Der Streit zwischen Jörg Kachelmann und seiner Ex-Geliebten Claudia D. tritt in eine neue Phase: Diesmal geht es um Geld - aber wahrscheinlich noch mehr um Genugtuung. Kachelmann fordert von D. mehr als 13 000 Euro Schadenersatz - Kosten für Gutachten, die er zu seiner Verteidigung erstellen ließ. Am heutigen Mittwoch verhandelt das Landgericht Frankfurt über die Klage

Frankfurt. Der Streit zwischen Jörg Kachelmann und seiner Ex-Geliebten Claudia D. tritt in eine neue Phase: Diesmal geht es um Geld - aber wahrscheinlich noch mehr um Genugtuung. Kachelmann fordert von D. mehr als 13 000 Euro Schadenersatz - Kosten für Gutachten, die er zu seiner Verteidigung erstellen ließ.Am heutigen Mittwoch verhandelt das Landgericht Frankfurt über die Klage. Kachelmanns Anwältin argumentiert, Claudia D. habe vorsätzlich falsch ausgesagt, um Kachelmann ins Gefängnis zu bringen. Deshalb habe sie die Kosten der Verteidigung zu ersetzen.

Im Strafprozess hatte das Landgericht Mannheim Kachelmann 2011 freigesprochen. Allerdings nicht, weil es von seiner Unschuld überzeugt war, wie der Vorsitzende Richter betont hatte. Genau das müsste Kachelmann nun beweisen: dass Claudia D. ihn falsch beschuldigt hat.

Fängt also der ganze Prozess von vorne an? Justiz-Insider vermuten, dass die Zivilrichter alles versuchen werden, um eine neue, umfangreiche Beweisaufnahme zu vermeiden. Sie könnten sich dabei auf die Feststellungen aus dem Strafurteil stützen. Doch dessen Schlussfolgerungen sind für das Zivilverfahren nicht bindend. Und Kachelmann könnte versuchen, mit neuen Beweisanträgen oder Gutachten doch noch einen Unschuldsbeweis zu erbringen. In diesem Fall könnte die Sache teuer werden für Claudia D., die als Radiomoderatorin in Teilzeitbeschäftigung weit entfernt sein dürfte von Kachelmanns finanziellen Möglichkeiten.

"Es muss jedem möglich sein, redliche Anzeige wegen einer Straftat zu erstatten, ohne dass ihm deshalb ein Anspruch auf Schadenersatz droht", argumentiert Claudia D.s Anwalt. Ob allerdings die Anzeige gegen Kachelmann in diesem Sinne "redlich" war - das steht gerade im Streit. "Falsche Beschuldigungen bei Sexualstraftaten sind ein bekanntes Phänomen", meint der Kriminologe Klaus Sessar, emeritierter Professor der Universität Hamburg. dpa

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