Kachelmann hat gute Chancen auf Schadenersatz

Frankfurt · Wettermoderator Kachelmann kämpft seit seinem Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung um Schadenersatz. In erster Instanz verlor er. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt sind seine Aussichten jetzt gut.

Wetterfachmann Jörg Kachelmann hat in seinem Kampf vor den Zivilgerichten gute Chancen auf Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Frankfurt deutete gestern an, der Klage des 57-Jährigen gegen seine Ex-Geliebte stattzugeben. "Wir halten die Klage für durchaus berechtigt", sagte der Vorsitzende Richter am 18. Senat, Thomas Sagebiel. "Grundsätzlich scheint uns das Hand und Fuß zu haben."

Kachelmann verlangt von seiner Ex-Geliebten Claudia D. mehr als 13 000 Euro für Gutachten, mit denen er sich im Strafprozess gegen ihren Vergewaltigungsvorwurf verteidigt hatte. Kachelmann war vor fast fünf Jahren vom Landgericht Mannheim freigesprochen worden. In Frankfurt kämpft er nun in zweiter Instanz um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das Landgericht Frankfurt hatte Kachelmanns Zivilklage Ende 2013 abgewiesen.

In dem Verfahren vor dem OLG muss er beweisen, dass seine frühere Freundin die Unwahrheit gesagt hat. Es geht dabei vor allem um Verletzungen, die ihr angeblich Kachelmann in der Nacht vor rund sechs Jahren zufügte. Das OLG hatte zur Klärung dieser Fragen den Direktor des Instituts für Rechtsmedizin in Frankfurt , Marcel Verhoff, bestellt. Alle sechs Verletzungen von Claudia D. könnten zwar "durch fremde Hand oder Unfallgeschehen entstanden sein", sagte Verhoff vor Gericht. "Es spricht hier aber deutlich mehr für Selbstbeibringungen", sagte er mit Blick auf das "Gesamtverletzungsbild" in der fast dreistündigen Anhörung. An dem Küchenmesser, das Kachelmann der Frau angeblich an den Hals hielt, hätten nach Ansicht des Rechtsmediziners auch Partikel mit ihrer DNA gefunden werden müssen. Dies war jedoch nicht der Fall.

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